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BFH, 13.04.1989 - III B 107/87 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erfordernis der Schriftlichkeit bei Gewährung einer sog. Beschäftigungszulage nach Investitionszulagengesetz (InvZulG)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 17.03.1989 - III B 136/87
Investitionszulage - Teilherstellungskosten - Noch nicht beendetes …
Auszug aus BFH, 13.04.1989 - III B 107/87
Der Senat hat mit Beschluß vom 17. März 1989 III B 136/87 (BFHE 156, 539, BStBl II 1989, 630) entschieden, § 5 Abs. 3 Satz 4 InvZulG (in den ab 1979 geltenden Fassungen) verlange, daß auch die Gewährung einer Zulage für Teilherstellungskosten eines Gebäudes für jedes Jahr der Bauphase gesondert und erneut beantragt werden muß. - FG Münster, 27.06.1985 - XI 379/84
Auszug aus BFH, 13.04.1989 - III B 107/87
Danach ist aber eine Steuervergütung - und in Entsprechung der genannten Vorschriften eine Investitionszulage - grundsätzlich schriftlich zu beantragen (…so auch Sönksen / Söffing, Berlinförderungsgesetz, § 19 Anm. 307, zur gleichlautenden Vorschrift des § 19 Abs. 7 des Berlinförderungsgesetzes - BerlinFG - im Ergebnis ebenso u. a. George in Littmann / Bitz / Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 19 BerlinFG Anm. 67, sowie Söffing in Lademann /Söffing / Brockhoff, Kommentar zum Einkommensteuergesetz, § 5 InvZulG Anm. 15; zweifelnd noch Urteil des FG Münster vom 27. Juni 1985 XI 379/84 F, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1985, 573, und Stellungnahme des Deutschen Steuerberaterverbandes vom 27. August 1986, Stbg 1986, 271).
- BFH, 16.06.1989 - III R 173/85
Investitionszulage - Beschäftigungszulage - Antrag - Eigenhändige Unterschrift - …
Der Senat hat daher in seinem amtlich nicht veröffentlichten Beschluß vom 13. April 1989 III B 107/87 ausgeführt, daß nur ein schriftlich gestellter Antrag dem Zweck dieser Vorschrift gerecht werden kann.